Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes

Die Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach e. V. und des Landkreises stellen eine besondere Anerkennung für die außerordentlichen Verdienste für das Feuerwehrwesen im Landkreis Biberach dar. Der Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach e. V. entscheidet in jedem Einzelfall über die Ehrung.

Ihr findet im Anschluss die Voraussetzungen und die entsprechenden Antragsformulare als PDF zum Download. Die Ehrungen für Ausbilder- und Schiedsrichtertätigkeiten werden in jedem Einzelfall direkt vom Landratsamt vorgenommen und können nicht beantragt werden. Unsere aktuelle Ehrungsordnung könnt ihr zur Information hier downloaden.

Ehrungsordung KFV KJF Biberach.pdf

Eure Ansprechpartnerin

Laura Kirchner

Sachbearbeitung Ehrungen

EHRUNGEN FÜR AKTIVE FEUERWEHRANGEHÖRIGE

Ehrenspange in Bronze


Die Ehrenspange in Bronze kann folgenden Personen verliehen werden:

  • mind. 10 Jahre Führungskraft in der Feuerwehr oder
  • mind. 15 Jahre Funktionsträger in der Feuerwehr oder
  • aktive, engagierte Mitarbeit im Kreisfeuerwehrverband Biberach e. V. oder
  • mind. 15 Jahre Tätigkeit als Kreisausbilder oder
  • mind. 10 aktive Mitwirkungen als Schiedsrichter bei der Abnahme von Leistungsabzeichen oder Geschicklichkeitsfahren im Landkreis Biberach

Jahreskontingent max. 30 Verleihungen im Jahr möglich

KFV Antrag Ehrungsspange.pdf

Ehrenspange in Silber


Die Ehrenspange in Silber kann folgenden Personen verliehen werden:

  • mind. 15 Jahre Führungskraft in der Feuerwehr oder
  • mind. 20 Jahre Funktionsträger in der Feuerwehr oder
  • besondere Leistungen im Kreisfeuerwehrverband Biberach e. V. oder
  • mind. 20 Jahre Tätigkeit als Kreisausbilder oder
  • mind. 15 aktive Mitwirkungen als Schiedsrichter bei der Abnahme von
    Leistungsabzeichen oder Geschicklichkeitsfahren im Landkreis Biberach

Jahreskontingent max. 20 Verleihungen im Jahr möglich

KFV Antrag Ehrungsspange.pdf

Ehrenspange in Gold


Die Ehrenspange in Gold kann folgenden Personen verliehen werden:

  • mind. 20 Jahre Führungskraft einer Feuerwehr oder
  • mind. 25 Jahre als Funktionsträger in der Feuerwehr oder
  • herausragende Leistungen im Kreisfeuerwehrverband Biberach e. V. oder
  • verantwortliche Organisation und Durchführung einer Großveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach e. V. oder
  • mind. 25 Jahre Tätigkeit als Kreisausbilder oder
  • mind. 20 Jahre aktive Mitwirkung als Schiedsrichter bei der Abnahme von Leistungsabzeichen oder Geschicklichkeitsfahren im Landkreis Biberach.

Jahreskontingent max. 10 Verleihungen im Jahr möglich

KFV Antrag Ehrungsspange.pdf

EHRUNGEN FÜR SENIOREN

Ehrenurkunden in Silber und Gold


Die Ehrung für die Alters- und Seniorenabteilungen wird für langjährige Mitgliedschaften in den Feuerwehren nach Vollendung des 65. Lebensjahres verliehen. Sie ist eine besondere Anerkennung für die Unterstützung der Kameradschaft in den Feuerwehren über die aktive Dienstzeit hinaus.

Die Ehrung kann ab 50 Jahren Mitgliedschaft in der Feuerwehr in Abständen von 10 Jahren verliehen werden.

Die Geehrten erhalten eine Ehrenurkunde in Silber für 50 Jahre Mitgliedschaft und in Gold ab 60 Jahren Mitgliedschaft des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach e. V.  Antragsberechtigt sind die Obmänner der Alters- und Seniorenabteilungen und die Feuerwehrausschüsse der Feuerwehren im Landkreis Biberach.

KFV Antrag Ehrenurkunde.pdf

EHRUNG FÜR PERSONEN, DIE NICHT DER FEUERWEHR ANGEHÖREN

Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes e.V.

Die Ehrung wird an Personen verliehen, die sich in besonderer Weise für das Feuerwehrwesen im Landkreis Biberach eingesetzt und sich um die Feuerwehr verdient gemacht haben (z. B. Bürgermeister, Ortsvorsteher, Abgeordnete, Vertreter anderer Hilfsorganisationen u. a.).

KFV Antrag Ehrennadel.pdf

EHRUNGEN DER KREISJUGENDFEUERWEHR

Ehrungen der Jugendfeuerwehr im Landkreises

Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach würdigt in besonderer Weise die Verdienste in der Nachwuchsförderung und die Arbeit in den Jugendfeuerwehren. Als Dank und Anerkennung für erworbene Verdienste, für die geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeiten und auch zur Motivation für weiteres, künftiges Engagement.

Ihr findet im Anschluss die Voraussetzungen und die entsprechenden Antragsformulare als PDF zum Download. Der Ausschuss der Kreisjugendfeuerwehr Biberach entscheidet in jedem Einzelfall abschließend über die Ehrung. Unsere aktuelle Ehrungsordnung könnt ihr zur Information hier downloaden.

Ehrungsordung KFV KJF Biberach.pdf

Euer Ansprechpartner

Frank Thimian

Sachbearbeitung Ehrungen

EHRENSPANGEN DER KJF

Ehrenspange der Kreisjugendfeuerwehr in Bronze

Die KJF-Ehrenspange in Bronze kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Jugendfeuerwehrmitglieder, die sich durch eine mindestens zweijährige  tatkräftige Mitarbeit im Jugendfeuerwehrausschuss auf Gemeinde- oder Kreisebene besonders engagiert haben oder
  • Jugendfeuerwehrmitglieder, die sich durch eine herausragende Mitarbeit in der Jugend-, Gemeinde- oder Kreisjugendfeuerwehr besonders engagiert haben oder
  • Jugendleiter, stellv. -leiter und -betreuer, die sich durch eine mindestens dreijährige tatkräftige Mitarbeit in der Jugendfeuerwehr auf Gemeinde- oder Kreisebene besonders engagiert haben.

Jahreskontingent max. 15 Verleihungen im Jahr möglich

Keine Einträge.

Ehrenspange der Kreisjugendfeuerwehr in Silber

Die KJF-Ehrenspange in Silber kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Jugendfeuerwehrmitglieder, die vor mindestens 2 Jahren die KJF-Ehrenspange in Bronze erhielten und sich durch eine mindestens vierjährige tatkräftige Mitarbeit im Jugendfeuerwehrausschuss auf Gemeinde- oder Kreisebene hbesonders engagiert haben oder
  • Jugendleiter, stellv. Jugendleiter und Betreuer, die vor mindestens
    2 Jahren die KJF-Ehrenspange in Bronze erhielten und sich durch eine mindestens sechsjährige tatkräftige Mitarbeit in der Jugendfeuerwehr auf Gemeinde- oder Kreisebene besonders engagiert sowie den Jugendgruppenleiterlehrgang erfolgreich absolviert haben oder
  • Kreisjugendleiter, die das Amt seit mindestens 4 Jahren ausüben.

Jahreskontingent max. 5 Verleihungen im Jahr möglich

Keine Einträge.

Ehrenspange der Kreisjugendfeuerwehr in Gold

Die KJF-Ehrenspange in Gold kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Jugendleiter, stellv. -leiter und -betreuer, die vor mindestens 2 Jahren die KJF-Ehrenspange in Silber und die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber erhielten und die sich durch eine mindestens neunjährige tatkräftige Mitarbeit in der Jugendfeuerwehr auf Gemeinde- oder Kreisebene besnders engagierten sowie den Jugendgruppenleiterlehrgang erfolgreich absolviert haben oder
  • Kreisjugendleiter, die das Amt seit mindestens 8 Jahren ausüben.

Jahreskontingent max. 2 Verleihungen im Jahr möglich

Keine Einträge.

MEDAILLE DER KJF

Ehrenmedaille der Kreisjugendfeuerwehr

Die KJF-Ehrenmedaille kann Feuerwehrangehörigen, Führungskräften, Mitgliedern von Vereins- oder Verbandsvorständen und privaten Personen, die sich in
hervorragender Weise für die Jugendfeuerwehr auf Gemeinde- oder Kreisebene verdient gemacht haben, verliehen werden.

Keine Einträge.

EHRENPOKAL DER KJF

Ehrenpokal der Kreisjugendfeuerwehr

Der Ehrenpokal kann Jugendfeuerwehren, die sich in hervorragender Weise für die Kreisjugendfeuerwehr verdient gemacht haben, verliehen werden.
Hierzu zählt beispielhaft die Ausrichtung eines Kreiszeltlagers, eines Kreissportpokals oder einer Hauptversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Biberach.