Ehrungen des Ladesfeuerwehrverbandes

und des Landes Baden-Württemberg

 

 

 

Ehrungsordung KFV KJF Biberach.pdf

Ansprechpartner

Stefan Kuc

Sachbearbeitung Ehrungen

EHRUNGEN DES FEUERWEHRVERBANDES BW

Ehrenmedaille des Feuerwehrverbands BW in Silber


Die Ehrenmedaille in Silber des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Feuerwehrangehörige und Zivilpersonen
  • Für hervorragende Leistungen im Feuerwehrdienst
  • Für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten
  • Für hervorragende Förderung der Verbandsarbeit

    Beantragung über den KFV Biberach

Jahreskontingent 1 x pro 1.000 Feuerwehrangehörigen im Jahr möglich

Ehrenmedaille des Feuerwehrverbands BW in Gold


Die Ehrenmedaille in Gold des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Feuerwehrangehörige und Zivilpersonen
  • Für besonders hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen
  • Für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit
  • Für herausragende Förderung der Verbandsarbeit

    Beantragung über den KFV Biberach

Jahreskontingent 1 x pro 3.000 Feuerwehrangehörigen im Jahr möglich

 

Ehrennadel in Silber Feuerwehrverband BW


Die Ehrennadel in Silber kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Feuerwehrangehörige oder Zivilpersonen
  • Hervorragende und außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrwesen,
  • Hervorragende und außerordentliche Verdienste im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
  • Hervorragende und außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrheim

 

Die Ehrennadel kann nur durch Vorschlag des Präsidenten oder des Vorstandes des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg beantragt werden.


Ehrennadel in Gold Feuerwehrverband BW


Die Ehrennadel in Gold kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Feuerwehrangehörige oder Zivilpersonen
  • Besonders hervorragende Verdienste um das Feuerwehrwesen,
  • Besonders hervorragende Verdienste im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
  • Besonders hervorragende Verdienste um das Feuerwehrheim

 

Die Ehrennadel kann nur durch Vorschlag des Präsidenten oder des Vorstandes des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg beantragt werden.

EHRUNGEN DER JUGENDFEUERWEHR BADEN-WÜRTTEMBERG

Ehrennadel der Jugendfeuerwehr BW in Silber


Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Silber kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörige der Einsatzabteilungen und Privatpersonen
  • Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Jugendfeuerwehr Baden-
    Württemberg und
  • besonders engagierte Tätigkeit an verantwortlicher Stelle
    in der Jugendfeuerwehr

    Beantragung über den KFV Biberach

Ehrennadel der Jugendfeuerwehr BW in Gold


Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg in Gold kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörige der Einsatzabteilungen und Privatpersonen
  • Besondere Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg und
  • besonders engagierte Tätigkeit an verantwortlicher Stelle in der Jugendfeuerwehr
  • Voraussetzung Ehrennadel Silber und 5 Jahre Zeitraum

    Beantragung über den KFV Biberach

Floriansplakette der Jugendfeuerwehr BW


Die Floriansplakette der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Privatpersonen
  • Verdienste um die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Pro 150 Jugendfeuerwehrangehörige und Jahr

Beantragung über den KFV Biberach

 

DIENSTAUSZEICHNUNGEN LAND BADEN-WÜRTTEMBERG

Feuerwehrehrenzeichen BW in Bronze


Das Ehrenzeichen in Bronze des Landes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörige der Einsatzabteilungen

  • 15 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Beantragung über Kommandant über Kreisfeuerwehrstelle

 

Feuerwehrehrenzeichen BW in Silber


Das Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörigen der Einsatzabteilungen

  • 25 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Beantragung über Kommandant über Kreisfeuerwehrstelle

 

Feuerwehrehrenzeichen BW in Gold


Das Ehrenzeichen in Gold des Landes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörigen der Einsatzabteilungen

  • 40 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Beantragung über Kommandant über Kreisfeuerwehrstelle

 

Feuerwehrehrenzeichen BW in Gold für 50 Jahre Dienstzeit


Das Ehrenzeichen in Gold des Landes Baden-Württemberg kann folgenden Personen verliehen werden:

  • Angehörigen der Einsatzabteilungen

  • 50 Jahre aktiver Feuerwehrdienst bis 65

Beantragung über Kommandant über Kreisfeuerwehrstelle